Gemeinsam zur Selbstbestimmtheit
Wir helfen Ihnen, Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und
bieten individuelle Unterstützung bei psychischen Belastungen.

Über unser Angebot:
BETREUTES EINZEL WOHNEN in München
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und aufgrund psychischer Belastungen Unterstützung benötigen.
Wir bieten individuelle, ambulante Hilfe – ohne Wohngemeinschaften oder institutionelle Einrichtungen.
Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und begleiten Sie in den Bereichen, die für Sie wichtig sind.

Ihre Lebensziele – Gemeinsam erreichen
Unser Ziel ist es, Sie zu unterstützen, ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit individueller Begleitung helfen wir Ihnen, Ihre persönlichen Lebensziele umzusetzen. Dabei legen wir großen Wert auf eine respektvolle Zusammenarbeit, die Ihnen hilft, zu mehr Lebensqualität zu finden.

Unsere Leistungen im Überblick:
- Individuelle Begleitung: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung Ihrer Ziele.
- Behördenhilfe: Wir begleiten Sie zu Ämtern und helfen bei der Bearbeitung von Anträgen und Formularen.
- Wohnungsgestaltung: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wohnung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und zu einem lebenswerten Ort zu machen.
- Medizinische Begleitung: Wir begleiten Sie zu Arztterminen und Kliniken und helfen Ihnen, sinnvoll in das Gesundheitssystem eingebunden zu werden.
- Tagesstruktur und Freizeitgestaltung: Wir helfen Ihnen, eine sinnvolle Tagesstruktur zu entwickeln, neue Hobbys zu entdecken und passende Freizeitangebote zu finden.
- Digitale Kompetenz: Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Internet nutzen, und helfen Ihnen bei der Bearbeitung von Briefen und Rechnungen.
- Kommunikation: Wir üben mit Ihnen den sicheren Umgang in Familie, Freundschaften und Nachbarschaft, damit Sie Ihre Bedürfnisse klar und mit Vertrauen ausdrücken können.

Unsere Spezialisierungen:
- Depressionen
- Schizophrenie und Psychosen
- Ängste und Panikstörungen
- PTBS und Traumatisierungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Doppeldiagnosen

Für wen ist unsere Hilfe verfügbar?
Was wir nicht leisten?
Wir bieten Unterstützung für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben wollen und aufgrund psychischer Herausforderungen Hilfe benötigen.
Wir bieten Angehörigen von psy. Erkrankten Unterstützung.
Wir bieten gesetzlichen Betreuern in guter Zusammenarbeit eine optimale Betreung für deren Klienten.
Die Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungen.
Was wir nicht leisten?
Wir bieten keine Wohngemeinschaften oder stationären Einrichtungen oder Pflege an.
Unser Fokus liegt auf individueller, ambulanten Unterstützung für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben.

Unsere Angebote im Fokus
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Unterstützungsangebote für
Ihre individuellen Bedürfnisse.
Egal, ob es um Alltagsbewältigung, soziale Teilhabe oder
persönliche Weiterentwicklung geht, wir sind für Sie da.

Kompetentes Team
Unser Team besteht aus erfahrenen Fachkräften,
die Ihnen zur Seite stehen.
Unser Netzwerk setzt sich aus hochqualifizierten Fachkräften
zusammen, vor allem ErzieherInnen, PsychologInnen und SozialpädagogInnen.
Jede/r von uns bringt spezifische therapeutische Expertise und Erfahrung mit, um Sie in Ihrer persönlichen Weiterentwicklung zu fördern und Ihnen zu einem selbstbestimmten Leben zu verhelfen.

Kostenübernahme und
Eigenbeteiligung
Kostenübernahme und Eigenbeteiligung
Kostenübernahme durch den Bezirk Oberbayern und Niederbayern:
Die Kosten für unsere Leistungen werden in der Regel durch das Persönliche Budget übernommen, das vom Bezirk Oberbayern und Niederbayern bereitgestellt wird.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Unterstützung:
- Volljährigkeit
- Eine eigene Wohnung (wir bieten keine Wohngemeinschaften oder institutionelle Einrichtungen an)
Was ist wenn Sie Grundsicherung oder ALG II beziehen?
- Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben (zum Beispiel durch Grundsicherung oder ALG II) und auch keine Ersparnisse, übernimmt der jeweilige Bezirk z.B. Bezirk Oberbayern die gesamten Kosten für unsere Leistungen (§ 29 SGB IX).
Eigenbeteiligung:
Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen oder Ersparnisse haben, kann ein Eigenbeitrag fällig werden. Das Einkommen und Vermögen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sowie Kindergeld oder Unterhaltszahlungen für Kinder werden nicht berücksichtigt.
Wie wird der Eigenbetrag berechnet?
- Schonvermögen: Ihr Vermögen bis zu 63.630,- Euro (Stand 2024) wird nicht berücksichtigt. Diese Grenze kann jedes Jahr steigen.
- Selbst genutzte Immobilie: Eine selbst genutzte Immobilie bleibt in der Regel unberücksichtigt, wenn sie als „angemessen“ gilt.
Einkommen:
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt: 85% der jährlichen Bezugsgröße (2024: 36.057,- Euro brutto pro Jahr oder 3.004,75 Euro brutto pro Monat).
- Nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt: 75% der jährlichen Bezugsgröße (2024: 31.815,- Euro brutto pro Jahr oder 2.651,25 Euro brutto pro Monat).
- Rente: 60% der jährlichen Bezugsgröße (2024: 25.452,- Euro brutto pro Jahr oder 2.121,- Euro brutto pro Monat).
Wie wird der Eigenbeitrag berechnet, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet?
Wenn Ihr Einkommen die festgelegte Grenze übersteigt, wird ein Eigenbeitrag von 2% des übersteigenden Betrags berechnet. Dieser Betrag wird auf volle 10 Euro abgerundet.
Beispiel:
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente von 27.000,- Euro (brutto) im Jahr 2022 erhalten, liegt die Einkommensgrenze bei 25.452,- Euro.
Ihr übersteigendes Einkommen beträgt:
27.000,- Euro - 25.452,- Euro = 1.548,- Euro.
2% von 1.548,- Euro = 30,96 Euro.
Der monatliche Eigenbetrag wird auf 30,- Euro abgerundet.
Weitere Besonderheiten:
- Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin weniger verdient als die Einkommensgrenze, erhöht sich diese um 15% der Bezugsgröße (2024: 6.363,- Euro).
- Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich die Grenze um 10% der Bezugsgröße pro Kind (2024: 4.242,- Euro pro Kind).
- Wenn das Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin über der Einkommensgrenze liegt, entfällt der Zuschlag von 15%, und für jedes Kind gibt es nur noch einen Zuschlag von 5% der Bezugsgröße (2024: 2.121,- Euro pro Kind).
500
Zufriedene Klienten
10
Jahre Erfahrung
3k
Individuelle Besuche
Kontakt
Telefon: 0049157 58 47 08 95
E-Mail: s.gruber[@]tutanota.de
Adresse: Fritz-Winter-Str. 12, München, 80807, Bayern, Deutschland